Erbrecht – national und international

Mit Fachanwältin Susanne Franke LL.M. (U.S.A.) konnten wir eine erfahrene Spezialistin auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Erbrechts gewinnen. Profitieren Sie von ihrer langjährigen Berufserfahrung im Erbrecht.

Erbrecht nach dem Vorschriften des BGB

Regeln Sie bereits Ihre Vermögensverhältnisse zu Lebzeiten.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung nach Ihren Vorstellung bei:

  • der Gestaltung von Testamenten
  • der Erstellung von Erbverträgen
  • dem Entwurf von Verträgen mit Vermögensübertragung und Schenkungen.

Nach dem Erbfall erhalten Sie Unterstützung bei:

  • der Erbauseinandersetzung
  • der Durchsetzung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen
  • der Vertretung im Erbscheinverfahren

Das internationale Erbrecht

  • Abwicklung internationaler Testamente
  • Nachlässe (insbesondere USA)
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen mit Auslandsbezug

Visa U.S.A.

Sie wollen in die U.S.A. reisen? Geschäftsreise oder Handelsreise?  Wir unterstützen Sie bei der Planung und Beantragung Ihres US- VISA. 

  • Kategorie B = Geschäftsreisen mit Aufenthalt länger als drei Monate
  • Kategorie E = Investorenvisum und Handelsvisum

 

Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!